Kollekten sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gottesdienstes. Die in den Gottesdiensten erbetene Kollekte ist ein Zeichen für die unauflösbare Einheit von Verkündigung und praktischer Nächstenliebe. Mit der Kollekte antwortet die Gemeinde im Gottesdienst dankbar auf das Hören des Evangeliums. So wird sichtbar, dass Christinnen und Christen für Bedürftige in der Nähe und in der Ferne einstehen. Die Kollekte ist damit im Gottesdienst ein Zeichen für die diakonische und gemeinschaftliche Dimension christlichen Lebens. Viele Einrichtungen, Projekte und Gemeinden sind finanziell auf die Einnahmen aus Kollekten angewiesen.
Die Kollektenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sieht vor, dass es verbindliche und freie Kollekten gibt. Bei den verbindlichen, den sogenannten Pflichtkollekten legt die Kirchensynode der EKHN den Zweck und das Datum, an dem sie erbeten werden fest. Bei den freien Kollekten beschließt der Kirchenvorstand eigenständig über die Zweckbestimmung der Kollekten.
Hierzu hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ein Online-Portal für die "Digitale Kollekte" eingerichtet. Dort können sie in einem Spendenformular für den jeweiligen Kollektenzweck entweder per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Paypal online spenden. Das gespendete Geld wird von der EKHN dann an die jeweiligen Empfänger der Kollekten weitergeleitet.
Wenn die Kollekte des Gottesdienstes für die eigene Gemeinde bestimmt ist, können Sie gerne ihre Spende für die Arbeit der Evangelischen Mirjamgemeinde auf unser Spendenkonto bzw. Kollektenkassen überweisen.
Bank: Städtische Sparkasse Offenbach
IBAN: DE74 5055 0020 0000 1598 40
BIC: HELADEF1OFF
Verwendungszweck: Kollekte für eigene Gemeinde vom [Datumsangabe]