Menu
Menü
X

Hausvorstände der Mirjamgemeinde

Der Kirchenvorstand, der alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt wird, ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und entscheidet in geistlichen und rechtlichen Fragen.

Zusätzlich zu dem Kirchenvorstand wurden für die kirchlichen Orte der Ev. Mirjamgemeinde Offenbach jeweils ein sogenannter Hausvorstand gebildet. Diese Hausvorstände sind beschließende Ausschüsse des Kirchenvorstandes im Sinne des § 44 der Kirchengemeindeordnung (KGO).

Die Arbeitsweise und Aufgaben der Hausvorstände sind vom Kirchenvorstand der Mirjamgemeinde in einer "Geschäftsordnung des Kirchenvorstands" geregelt worden. Als Ausschüsse des Kirchenvorstandes sind die Hausvorstände "an die Weisungen des Kirchenvorstands gebunden und diesem berichtspflichtig".

Die Mitglieder der Hausvorstände werden vom Kirchenvorstand benannt. Neben Mitgliedern des Kirchenvorstands können weitere Mitglieder mit beschließender Stimme hinzugezogen werden, auch wenn diese nicht dem Kirchenvorstand angehören.

top