Menu
Menü
X

Hausvorstände der Mirjamgemeinde

Der Kirchenvorstand, der alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt wird, ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und entscheidet in geistlichen und rechtlichen Fragen.

Zusätzlich zu dem Kirchenvorstand wurden für die kirchlichen Orte der Ev. Mirjamgemeinde Offenbach jeweils ein sogenannter Hausvorstand gebildet. Diese "beschließenden Hausvorstände" sind Ausschüsse des Kirchenvorstandes im Sinne des § 44 der Kirchengemeindeordnung (KGO). Dort heißt es u.a.: (§ 44, 2.3) "Den Ausschüssen können Aufgaben zur selbstständigen Wahrnehmung und Beschlussfassung unter Verantwortung des Kirchenvorstands übertragen werden."

Die Arbeitsweise und Aufgaben der Hausvorstände sind vom Kirchenvorstand der Mirjamgemeinde in einer "Geschäftsordnung des Kirchenvorstands" geregelt worden. Gemäß dieser Geschäftsordnung hat ihnen der Kirchenvorstand folgende Aufgaben für den jeweiligen kirchlichen Ort übertragen, zu denen die Hausvorstände verbindlich anstelle des Kirchenvorstands beschließen:

  • Gottesdienstordnung
  • Raumnutzung, Überlassung von Räumen des jeweiligen kirchlichen Ortes
  • Programm und Planung der Gottesdienste und Veranstaltungen am jeweiligen kirchlichen Ort
  • Begleitung und Förderung des am jeweiligen kirchlichen Ort eingesetzten Personals
  • Einberufung des Mitarbeiterkreises am jeweiligen kirchlichen Ort

Als Ausschüsse des Kirchenvorstandes sind die Hausvorstände "an die Weisungen des Kirchenvorstands gebunden und diesem berichtspflichtig".

Die Mitglieder der Hausvorstände werden vom Kirchenvorstand benannt. Neben Mitgliedern des Kirchenvorstands können weitere Mitglieder mit beschließender Stimme hinzugezogen werden, auch wenn diese nicht dem Kirchenvorstand angehören.

top